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VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 17-IV-01 |
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- BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 300/00
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei verspäteter Vorlage von zur …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 17-IV-01
Der bloße Verweis auf Akten oder nicht innerhalb der Beschwerdefrist mit vorgelegte Schriftsätze oder sonstige Unterlagen, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst von Amts wegen zu ermitteln hätte, genügt nicht (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]; vgl. ferner BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 22.3.200, NJW 2001, 1203). - VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 6-IV-95
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 17-IV-01
Der bloße Verweis auf Akten oder nicht innerhalb der Beschwerdefrist mit vorgelegte Schriftsätze oder sonstige Unterlagen, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst von Amts wegen zu ermitteln hätte, genügt nicht (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]; vgl. ferner BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 22.3.200, NJW 2001, 1203).
- VerfGH Sachsen, 29.09.2005 - 64-IV-05 Aus dem Sachvortrag muss sich die ursächliche Verknüpfung zwischen dem beanstandeten Verhalten des Hoheitsträgers und dem geltend gemachten Rechtsnachteil nachvollziehbar ergeben (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 Vf. 17-IV-01 m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
- VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 55-IV-04 Die Vorlage der angegriffenen Entscheidung ist dann nicht erforderlich, wenn der Beschwerdeführer den wesentlichen Inhalt der Entscheidung in der Begründung wiedergibt (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 17-IV-01 m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
- VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 20-IV-05 Aus dem Sachvortrag muss sich die ursächliche Verknüpfung zwischen dem beanstandeten Verhalten des Hoheitsträgers und dem geltend gemachten Rechtsnachteil nachvollziehbar ergeben (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 17-IV-01 m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
- VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 31-IV-05 Aus dem Sachvortrag muss sich die ursächliche Verknüpfung zwischen dem beanstandeten Verhalten des Hoheitsträgers und dem geltend gemachten Rechtsnachteil nachvollziehbar ergeben (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 Vf. 17-IV-01 m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
- VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 65-IV-02 Aus dem Sachvortrag muss eine ursächliche Verknüpfung zwischen dem beanstandeten Verhalten des Hoheitsträgers und dem geltend gemachten Rechtsnachteil nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 17-IV-01, st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 10.12.2004 - 58-IV-04 Hierzu hat der Beschwerdeführer die angegriffene Entscheidung vorzulegen oder jedenfalls ihren wesentlichen Inhalt zusammenhängend in gedrängter Form mitzuteilen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 17-IV-01 - std. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 27.05.2004 - 29-IV-04 Dazu ist dem Verfassungsgerichtshof die angegriffene Entscheidung vorzulegen oder jedenfalls ihrem wesentlichen Inhalt nach mitzuteilen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18.10.2001 - Vf. 17-IV-01 - ; st.Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 13.12.2001 - 59-IV-01 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist eine Verfassungsbeschwerde nicht in der von § 29 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 28 SächsVerfGHG geforderten Weise fristgerecht begründet, wenn die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen dem Verfassungsgerichtshof erst nach Ablauf der Einlegungsfrist vorgelegt werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20.06.2001 - Vf. 80-IV-00 - SächsVerfGH, Beschluss vom 18.10.2001 - Vf. 17-IV-01; SächsVerfGH, Beschluss vom 18.10.2001 - Vf. 67-IV-01 -).
- VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 123-IV-04 Der bloße Verweis auf Akten oder sonstige Unterlagen, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst von Amts wegen zu ermitteln hätte, genügt jedoch nicht zur Begründung einer Verfassungsbeschwerde (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 17-IV-01 m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
- VerfGH Sachsen, 21.11.2002 - 49-IV-02 Die Angabe des Aktenzeichens eines gerichtlichen Verfahrens oder der bloße Verweis auf Unterlagen, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst von Amts wegen zu ermitteln hätte, genügt nicht (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 17-IV-01).